Mietvertrag
Waibstadt 2023
Mietvertrag für Garagen und Stellplätze Zwischen Frau Monique Schreiber Am Sonnenrain 17/1 74909 Meckesheim (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und Vorname _____________________________________ Nachname _____________________________________ Straße, Hausnummer _____________________________________ PLZ _________ Ort _____________________________________ (nachfolgend „Mieter“ genannt) wird folgender Mietvertrag geschlossen: § 1 MIETGEGENSTAND: Der Vermieter vermietet dem Mieter folgende(n) Halle/ Hallenstellplatz/Garage/Stellplatz/ Lagerbox zum Abstellen eines Fahrzeugs oder zur Nutzung als Lagerfläche: Ort des Stellplatzes: Garagenpark 74915 Waibstadt Felix-Wankel-Str. 13 Die Halle/der Hallenstellplatz/die Garage/der Stellplatz/die Lagerbox/die Lagerfläche ist wie folgt gekennzeichnet: Hallengröße/Stellplatzgröße/Garagengröße: _______________      ______________     ___________________    _________________ Standard (3x6 mtr)      Groß (3,5x8 mtr)      Doppelgarage (7x8 mtr)    (Stellfläche im Freien) __________________     _____________________          _____________________ Lagerbox (2,2x3 mtr)        Lagerbox (2,2x4 mtr)                  Dreier-Garage (6 x 9 mtr)            __________________     _____________________ Halle (8 x 8 mtr)                Hallenstellplatz (4 x 8 mtr) Garagen/Lagerbox Nr: ____________ § 2 MIETZEITRAUM: Das Mietverhältnis beginnt am ______________ § 3 MIETE UND NEBENKOSTEN : Miete: Der monatliche Mietzins beträgt in Euro______________ in Worten:________________________________ zuzüglich der Umsatzsteuer von 19%. Der Mietzins ist monatlich im Voraus, bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats an den Vermieter auf folgendes Konto zu entrichten: Kontoinhaber: Monique Schreiber IBAN: DE87 6725 0020 1003 5004 00 BIC: SOLADES1HDB Sparkasse Heidelberg Umsatzsteuernummer: 44218/24705 Nebenkosten: Jede Halle/Garage verfügt über einen eigenen Stromzähler. Der Strom wird nach Verbrauch ab- gerechnet. Kosten für die Beleuchtung der Allgemeinfläche, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Abwasser/Regenwasser, Grundstückhaftpflichtversicherung sowie evtl. anfallende Kosten für Winterräumdienst werden auf alle Mietparteien umgelegt und mit einer Pauschale von Euro____________ pro Monat berechnet zuzüglich der Umsatzsteuer von 19%. Die Grundstückspflege sowie Wartungsarbeiten trägt der Vermieter. § 4 KÜNDIGUNG: Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats gekündigt werden, außer es wurden in §11 andere Vereinbarungen getroffen. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: • der Mieter ist mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand • der Mieter nutzt das Objekt vertragswidrig • der Mieter hat das Objekt ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte überlassen § 5 HAFTUNG: Das Einstellen des Fahrzeuges erfolgt auf Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Brand, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges oder der ein- gestellten Gegenstände sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter verursacht wurde. Der Mieter haftet für Verunreinigungen durch Öl oder Benzin, sowie für alle Schäden, die bei der Benutzung der Halle/Garage/des Stellplatzes/Lagerplatzes oder infolge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn schuldhaft verursacht werden. Selbiges gilt für Personen, denen er die Benutzung seines Kraftfahrzeuges bzw. der Halle/Garage/des Stellplatzes/der Lagerbox gestattet hat. Dies betrifft insbesondere nicht versichert abgestellte Fahrzeuge. § 6 BENUTZUNG DER MIETSACHE: Für eine abweichende Nutzung der Mietsache als zu den in § 1 bestimmten Zwecken ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Dies gilt insbesondere für eine Gebrauchsüberlassung an Dritte. Bei der Benutzung der Garage/des Stellplatzes ist der Mieter verpflichtet, die einschlägigen sicherheitsrechtlichen Vorschriften über die Lagerung von brennbaren Gegenständen zu beachten und die allgemein übliche Sorgfalt zu beachten. Die Garagen sind bei Überlassung fabrikneu. Bauliche Veränderungen insbesondere das Anbohren der Wände bedarf der Genehmigung des Vermieters. Auto- und Motorwäsche sowie Müllentsorgung sind auf dem gesamten Gelände nicht zulässig. Ölwechsel und Lackierarbeiten sind in den geschlossenen Räumen und auf den Verkehrsflächen nicht gestattet. In allen Gebäuden und Räumen besteht auf Grund der Brandgefahr Rauchverbot. Evtl. anfallende Abfälle muss jeder Mieter selbst entsorgen. Beim Verlassen des Geländes ist dieses gegen unbefugtes Betreten zu schützen, die Tore sind zu verschließen. § 7 INSTANDHALTUNG DER MIETSACHE: Der Mieter trägt für die Reinigung und Sauberhaltung der Garage/des Stellplatzes/der Lagerbox Sorge. Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. § 8 SCHLÜSSEL: Der Mieter erhält vom Vermieter  ___ Schlüssel (___ Zauntor und ___ Garagentor). Eine Kopie der übergebenen Schlüssel ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ist untersagt. Der Verlust eines oder mehrerer Schlüssel ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Kosten, die durch den Verlust des Schlüssels entstehen, trägt der Mieter, sofern er den Verlust zu verantworten hat. § 9 BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES: Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Halle/ die Garage/die Lagerbox vollständig geräumt, gereinigt und mit sämtlichen, ihm überlassenen und von ihm zusätzlich beschafften Schlüsseln zurück zu geben. Vom Mieter eingebrachte Einrichtungen sind zu entfernen. § 10 PERSONENMEHRHEIT ALS MIETER: Sind mehrere Personen Mieter, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Bezüglich etwaiger Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben können, sind sie Gesamtgläubiger. § 11 ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN: Die Parteien des Mietvertrages vereinbaren zusätzlich zu den vorgenannten Vorschriften noch folgende Vereinbarung: ____________________________________________________________________ Der Vermieter behält für den Notfall 1 Schlüssel. Stellflächen vor Garagen oder Hallen werden nicht mitvermietet, dürfen jedoch kostenfrei mitgenutzt werden, sofern sie nich anderweitig benötigt werden oder vermietet sind. Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz dürfen nicht dauerhaft abgestellt werden. § 12 NEBENABREDEN: Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Miete mit Nebenkosten:__________ Euro       Umsatzsteuer:__________ Euro Kosten gesamt :__________ Euro Ort, Datum: ____________________________ __________________________________________ Unterschrift Vermieter                   Unterschrift Mieter